Die Sorgfaltspflicht in Lieferketten – Was es zu beachten gilt
Das ab Januar 2023 geltende Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - kurz Lieferkettengesetz - soll vorgeben, welche Maßnahmen große Unternehmen ergreifen müssen, um Verstöße gegen die Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten in ihren Lieferketten zu verhindern.
Auch zahlreiche niedersächsische Unternehmen sind aufgrund ihrer eigenen Unternehmensgröße (3.000 MA ab 2023, 1.000 MA ab 2024) oder durch ihre Position als Zulieferer großer Unternehmen von diesem Gesetz betroffen.
Welche Auswirkungen das neue Lieferkettengesetz auf KMU hat und wie sie den dadurch entstehenden Herausforderungen begegnen können, wollen wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren.
Am 29. November 2022 ab 11.00 Uhr gibt die TÜV NORD Umweltschutz im Rahmen eines einstündigen digitalen Seminars einen einführenden Überblick über das Lieferkettengesetz und zeigt auf, welche Auswirkungen die neuen Regulatorien auf Unternehmen mit entsprechenden Lieferketten haben.
Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich vorab unter dem angegebenen Link an.
Wann | Dienstag, 29.11.2022 / 11.00–12.00 Uhr |
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Wo | Online via Zoom |
Veranstalter | TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG |
Referent/in | Luisa Sorgenfrei |
Anmeldung | https://klimaschutzagentur-de.zoom.us/meeting/register/tJMrceqtrD4sHNx... |